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Benötigte Unterlagen für ein Immobiliengutachten

Die für das Immobiliengutachten benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Seite. Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, können wir diese selbstverständlich in Ihrem Auftrage bei den entsprechenden Stellen anfordern.

aktueller Auszug Flurkarte

aktueller Auszug Grundbuch

Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)

Bauunterlagen

aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung (falls erforderlich)

Wohnflächenberechnung

Nutzflächenberechnung

Ermittlung des umbauten Raumes

Teilungserklärung (falls erforderlich)

Erbbaurechtsvertrag ( falls erforderlich)

Nießbrauch (falls erforderlich)

Wohnungsrechte (falls erforderlich)

Reallasten (falls erforderlich)

Baugenehmigungen

Was ist was?

Grundbuchauszug

Unbeglaubigte Grundbuchauszüge erhalten Sie bei den Grundbuchämtern. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. Der in einem Gutachten zugrundegelegte Grundbuchauszug sollte aktuell, d.h. nicht älter als 1 Monat sein.

Flurkarte

Die Flurkarte bekommen Sie bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen. Ablichtungen sind gebührenpflichtig.

Bauplanungsrechtliche Auskunft

Sie gibt Auskunft über die Zulässigkeit von Vorhaben und wird von den Bauplanungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt. Auskunft wird meist kostenlos erteilt. Der Bodenwert ist in erheblichem Maße – insbesondere in Innenstädte – von der planungsrechtlichen Zulässigkeit abhängig.

Bauakte

In der Bauakte findet sich die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen-Berechnungen.

Wohn- und Nutzflächen sowie Kubatur-Berechnungen

Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche abhängen und der Sach- oder Substanzwert von der Kubatur des Gebäudes, sind die entsprechenden Berechnungen unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung.

Mietverträge

Bei vermieteten Objekten werden die vollständigen Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungsvereinbarungen benötigt.

Anliegerbescheinigung

Sie werden von den Tiefbauverwaltungsämtern der Städte und Gemeinden ausgestellt und sind gebührenpflichtig.

Baulastauskunft

Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch bei den Kreisverwaltungen ausgestellt. Kostenpflichtig.

Altlastauskunft

Erhält man bei den Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörden der Städte und Kreise. Kostenpflichtig.

Auskunft aus der Denkmalliste

Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert in der Regel kostenlos darüber, ob ein Grundstück denkmalrechtlichen Vorschriften unterliegt. Falls ein Gebäude als Denkmal eingestuft ist, wird eine Kopie des Denkmalbescheids und der Begründung benötigt. In historischen Gebieten ist ggf. auch eine Einstufung des Grundstücks als Bodendenkmal zu prüfen.